Die
Kalkumer Wassermühle am Schwarzbach zählt zu den ältesten Mühlen in Deutschland.
Vermutlich hat sie bereits bestanden, als König Arnulf von Kärnten im Jahre 892
seinen Königshof Kalkum dem Kanonissenstift Gandersheim überträgt. Als Beleg
dafür kann die unmittelbare Nachbarschaft von Kirche und Herrenhaus (Schloss)
gesehen werden, die zusammen mit der Mühle die typische Gliederung eines
fränkischen Königshofes darstellen.
Urkundlich erwähnt wird die Mühle zum ersten Mal in einem Vertrag aus dem Jahre
1265 zwischen der Äbtissin des Stifts, Margareta I. von Plesse, und den Herren
von Kalkum. In diesem Vertrag behält sich die Äbtissin das Beholzigungsrecht in
den Kalkumer Waldungen vor, das ihr die Entnahme von Holz zum Bauen und Brennen,
sowie „zum Errichten und Ausbessern der dortigen Mühle der Abtei“ gestattet.
Bis
zum Jahre 1613 bleibt die Mühle im Besitz des Stifts Gandersheim und geht erst
dann, neben weiteren Kalkumer Besitzungen, an die Herren von Winkelhausen über,
die 1443 auf die Herren von Kalkum als hiesige Grundherren gefolgt waren. In
Erbfolge kommt die Mühle 1739 an die Grafen von Hatzfeldt, die bis zum Verkauf
1977 durch Christian von Dönhoff Eigentümer des historischen Bauwerks bleiben.
Umfangreiche, hochnotwendige Restaurierungsarbeiten in der folgenden Zeit retten das marode Anwesen vor dem endgültigen Verfall. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die einstige Mahlmühle zu einer reizvollen Wohnanlage geworden, die seit Januar 1989 in der Liste der denkmalgeschützten Gebäude steht.
Die
unterschlägige Wassermühle war einst von vielen Teichen
umgeben, die den
Schlossbesitzern zur Zucht von Fischen und Wassergeflügel dienten, aber auch den
zum Mahlen benötigten Wasserstand des Schwarzbachs regelten. Von diesen Teichen
sind noch zwei übriggeblieben, die leider beide heute nach und nach verlanden.
Fotos: Michael Schmitz